Ablauf der Überprüfung

"Aufgabe der Geräteüberprüfungen ist es, die Konformität eines Gerätes mit dessen zugelassener Bauart zu prüfen. Im positiven Fall ist die Übereinstimmung des Gerätes mit der zugelassenen Bauart zu bestätigen. Darüber hinausgehende technische Prüfungen sind nicht Gegenstand dieser Geräteüberprüfung.

Zum Feststellen der Übereinstimmung von Gerät und Baumuster werden die im Gerät vorgefundenen Hard- und Softwarekomponenten mit den veröffentlichten Angaben zur Bauartzulassung [www.ptb.de/spielgeraete Zulassungen] verglichen. Dafür werden die Hardwarekomponenten anhand von Typenschildern und Platinenaufdrucken bestimmt. Die Identifizierung der Software im Gerät erfolgt durch interne Namen (Zeichenketten), die ohne Hilfsmittel von außen abrufbar sind. Details für den Abruf der Softwareidentifikatoren sind in den Zulassungen veröffentlicht.

Diese äußere Prüfung wird bei der Geräteinspektion durch einen Checksummenvergleich vertieft. Dazu ist der Binärcode der Software auszulesen, extern eine Checksumme nach einem im Zulassungsschein benannten Verfahren zu berechnen und mit der veröffentlichten Checksumme zu vergleichen. Falls die zur Bauart gehö­rende Software und entsprechende Speicherdaten auf mehrere Hard­warebau­steine verteilt sind, erfolgt der Checksummenvergleich für die jeweiligen Hardwarebausteine getrennt. Bei Verwendung von Betriebssystemkernen sind bestimmte Daten veränderlich. Betreffende Bereiche sind aus dem Vergleich auszunehmen. Ebenso sind bestimmte Softwareteile, die nicht die Eigenschaften der Bauart beeinflussen (z.B. bestimmte Graphiksoftware) aus dem Vergleich ausgenommen.

Weiterhin werden Bedienvorrichtungen und Anzeigen am Gerät durch Sicht- und Funktionskontrolle überprüft, soweit bestimmte Anforderungen für diese in der Spielverordnung festgelegt und in den Technischen Richtlinien untersetzt sind.

Wenn Hardware- oder Softwarekomponenten des überprüften Gerätes nicht mit den entsprechenden Komponenten des Baumusters übereinstimmen bzw. wenn andere Mängel mit der Folge festgestellt werden, dass eine Baugleichheit mit dem geprüften Baumuster nicht gegeben ist, so ist die beantragte Verlängerung der Aufstellung nicht zu gewähren. Es können Auflagen zur Beseitigung von Mängeln erteilt werden. Durch erneute Inspektion wird die Übereinstimmung festgestellt."

Quelle der Zitate : http://www.ptb.de/spielgeraete/